Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz funktioniert in der Praxis nicht mehr nach vorgegebenen Standards, vielmehr wird eine praxisorientierte und individuelle Umsetzung im Unternehmen erforderlich.
Die Grundlage für alle betrieblichen Aktivitäten ist eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung. Seit 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend vorgeschrieben. Sie erweist sich als hervorragendes Instrument, Gefährdungen im Unternehmen zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten. Gesetzlich verlangt wird sie in vielen Rechtsbereichen (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Mutterschutzgesetz, etc.)
Seit 2010 wird die „fachkundige Erstellung“ der Gefährdungsbeurteilung vom Gesetzgeber gefordert. Verfügt der Unternehmer jedoch nicht über die erforderliche Fachkunde, so muss er sich fachkundig beraten lassen.
Als fachkompetenter Partner bieten wir Ihnen auch folgende Dienstleistungen an:
Nähere Erläuterung der gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Einzelnen hier nachzulesen:
Der zeitliche Rahmen, in dem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte für Ihr Unternehmen pro Jahr mindestens tätig sein müssen richtet sich nach:
Gerne berechnen wir auch für Sie die gesetzlich geforderten Mindesteinsatzzeiten.